Sie möchten gerne Geld anlegen, welches Sie mindestens die nächsten 60 Tage nicht verwenden werden? Dann ist das Kündigungsgeld eine geeignete Anlageform für Sie. Um über Teilbeträge oder den gesamten Anlagebetrag verfügen zu können wird zwischen der Bank und Ihnen eine Kündigungsfrist von 60 Tagen festgelegt.
Variabler Zinssatz | 1,75 % p. a. |
Zuzahlungen möglich1 | Ja |
Teilauszahlungen möglich | Ja |
Kündigungsfrist | 60 Tage |
Mindestanlagebetrag | 500 Euro |
1 Weitere Einzahlungen sind jederzeit über das Referenzkonto in unbegrenzter Höhe bis zu einem bestimmten Gesamtguthaben möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Sparkasse.